Vogelgrippe

bei Georg Kost

Werbung

ENZKREIS, 31.03.2021 (pm) – Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügel-Bestand in Oberriexingen hat das zuständige Veterinäramt Ludwigsburg einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet umfasst im Enzkreis die Gemarkungen von Illingen und Schützingen, die Mühlacker Teilorte Mühlhausen und Großglattbach sowie Teile der Gemeinde Wiernsheim.

In diesem Beobachtungsgebiet gelten folgende Regelungen: Tierhalter müssen dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart, ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung mitzuzuteilen. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder mit Einwegschutzkleidung betreten werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art wird untersagt.

Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand hinein- noch aus einem Bestand hinausgebracht werden.

Darüber hinaus sollen sich unbedingt alle Geflügelhalter im Enzkreis, die seit dem 1. März Tiere aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zugekauft haben, umgehend telefonisch unter 07231 308-9401 oder per E-Mail an Veterinaeramt@enzkreis.de beim Landratsamt melden. Dort gibt es auch weitere Informationen, die ebenfalls im Internet unter www.enzkreis.de/vogelgrippe zu finden sind.