
Landratsamt Enzkreis. Foto infopress24.de
ENZKREIS/PFORZHEIM, 18.03.2021 (pm) – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit sofortiger Wirkung die Regelung aus der Corona-Verordnung Absonderung des Landes aufgehoben, dass sich bei Infektionen mit einer Variante des Corona-Virus auch für die Kontaktpersonen von Kontaktpersonen in eine zweiwöchige Absonderung begeben müssen. Damit endet die Quarantäne für die derzeit Betroffenen mit sofortiger Wirkung; dies teilt das Landratsamt mit.
„Bei uns in Pforzheim und im Enzkreis betrifft dies derzeit etwa 750 Menschen“, sagt Dr. Brigitte Joggerst, Leiterin des Gesundheitsamts. In den meisten Fällen handelt es sich – wie bei dem Paar, das die Eilentscheidung des VVGH erwirkt hat – um die Eltern von Schul- oder Kita-Kindern, in deren Klassen oder Gruppen es einen Fall mit einer Mutante gegeben hatte.
„Wir sehen, dass in Ausbrüchen mit Virusvarianten sehr viel mehr Kontaktpersonen erkranken,“ sagt Joggerst. „Natürlich erleichtert das Urteil unsere Arbeit und insbesondere auch die Situation der Familien,“ erklärt Joggerst. „„Aber uns ist damit ein Instrument genommen, mit dem wir die Weiterverbreitung der Infektion verhindern konnten.“ Umso wichtiger sei es jetzt, dass alle Betroffenen, also auch Angehörige von Kontaktpersonen, auf Krankheitssymptome achten und sich bei Auftreten rasch melden. „Wir können in solchen Ausbruchssituationen weiterhin großzügig Testungen anbieten“, betont Joggerst.