Unterstützung durch das Landratsamt

bei Georg Kost

Michael Frey vom BBSV zeigt (von links) Katja Kreeb, Anne Marie Rouvière-Petruzzi und Violetta Schäfer die Handhabung der Wahlschablone. Foto: Jürgen Hörstmann

ENZKREIS, 05.03.2021 (enz) – Am 14. März sind alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.
Doch wie geben eigentlich blinde und sehbehinderte Menschen ihr Votum ab, wenn die Inhalte auf dem Stimmzettel für sie nicht lesbar sind?

Für eine gleichberechtigte Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos sogenannte Stimmzettelschablonen an. Darauf sind in großer tastbarer Schrift, der sogenannten Braille- oder Punktschrift, Erläuterungen angebracht. Ihre Handhabung wird mittels einer Audio-CD erklärt, auf der außerdem auch der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen ist. Dabei wird auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

„Mit Hilfe dieser speziell angefertigten Schablonen können blinde und sehbehinderte Menschen ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen“, weiß Michael Frey, Leiter der Bezirksgruppe Pforzheim/Enz des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins (BBSV) und Mitglied im Inklusionsbeirat Enzkreis/Stadt Pforzheim aus eigener Erfahrung. „Mitglieder der baden-württembergischen Blinden- und Sehbehindertenvereine bekommen die Materialien, also Schablone plus Audio-CD, automatisch zugesandt“, erklärt er.

„Uns ist es sehr wichtig, dass alle Menschen ihr Wahlrecht wahrnehmen können“, betont Enzkreis-Sozialdezernentin Katja Kreeb. Das Landratsamt unterstützt daher den BBSV bei der Verteilung der Wahlunterlagen, um allen, also auch nicht organisierten blinden und sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern, bei der aktuellen Landtagswahl eine barrierefreie Stimmabgabe zu ermöglichen. „Wer vom Kreis Blindengeld bezieht, bekommt daher die Stimmzettelschablonen samt CD ebenfalls automatisch zugeschickt“, erläutert die Behindertenbeauftragte Anne Marie Rouvière-Petruzzi das Vorgehen. Etwas mehr als 120 Umschläge habe Mitarbeiterin Violetta Schäfer bereits verschickt. Für Rouvière-Petruzzi ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg der gleichberechtigten Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen an unserer Gesellschaft, denn „dank dieser Hilfsmittel sind Blinde und Sehbehinderte in der Lage, ihr Wahlrecht selbstständig auszuüben“, freut sich die Behindertenbeauftragte.

Blinde und sehbehinderte Menschen, die bisher noch keine Schablonen erhalten haben, können diese kostenlos noch über den BBSV unter Telefon 0621 4020 31 anfordern.