Unechte Teilortswahl vor der Abschaffung

Infoabend zum Thema im Gemeindehaus Perouse

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

RUTESHEIM, 31.03.2023 (pm) – Die Stadtverwaltung Rutesheim wird dem Gemeinderat vorschlagen, für die 2024 anstehenden Gemeinderatswahlen die „Unechte Teilortswahl“ abzuschaffen. Um die Bürgerinnen und Bürger vor der Beschlussfassung über die Gründe für diese Empfehlung und die alternativen Möglichkeiten zu informieren und mit ihnen in Austausch zu treten, lädt die Stadtverwaltung am Dienstag, 17. April, um 19.30 Uhr zu einem Infoabend im Gemeindehaus Perouse ein.

Ausschlaggebend für die geplante Änderung ist maßgeblich ein jüngst erfolgtes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das nach der Klage einer Bürgerin eine Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt hatte. Eine Analyse des Urteils ergab, dass bei einer Beibehaltung der unechten Teilortswahl in Rutesheim – die eine Sitzverteilung von 3 Sitzen für Perouse und 15 Sitzen für Rutesheim festlegt – auch hier die Rechtsgültigkeit der Wahl angefochten werden könnte, da diese Sitzverteilung die Einwohnerverhältnisse nicht angemessen widerspiegelt. Eine Änderung sei daher notwendig und die Abschaffung der „Unechten Teilortswahl“ würde nicht nur für Rechtssicherheit sorgen, sondern wäre vorteilhaft und an der Zeit, informiert Erster Beigeordneter Martin Killinger.

Bei einer Beibehaltung der „Unechten Teilortswahl“ müssten, um Rechtsicherheit zu gewährleisten,

  • die festgelegten Sitze für den Wohnbezirk Perouse auf nur noch 2 statt 3 reduziert werden und die WählerInnen könnten maximal 2 KandidatInnen für Perouse Stimmen geben.

    oder

  • die Anzahl der Sitze im Gemeinderat insgesamt auf mindestens 24 Sitze erhöht werden.

In beiden Fällen bringt die Beibehaltung der „Unechten Teilortswahl“ Schwierigkeiten mit sich. Zum einen müsste die Übereinstimmung der beschlossenen Sitzverteilung mit den Richtzahlen vor jeder Wahl neu überprüft und entsprechend angepasst werden. Zum anderen führe die Komplexität dieser Wahlregelung bereits jetzt regelmäßig zu einem unverhältnismäßig hohen Anteil an ungültigen Stimmzetteln. Bei der Gemeinderatswahl 2019 beispielweise waren rund vier Prozent der Stimmzettel und 10,8 Prozent der Stimmen ungültig.

Und zu guter Letzt, sei die unechte Teilortswahl rund 50 Jahre nach der Gemeindereform auch einfach nicht mehr zeitgemäß, so Martin Killinger. „Wir sind längst eine Stadt und alle Mitglieder des Gemeinderats wie auch die Angehörigen der Stadtverwaltung sehen sich dem Gemeinwohl für die ganze Stadt und nicht nur für einen Stadtteil verpflichtet.“ Das spiegeln auch die Zahlen wider: Nach den Ergebnissen der bisherigen Gemeinderatswahlen wären auch ohne „Unechte Teilortswahl“ stets mehrere Mitglieder des Gemeinderats mit Wohnsitz in Perouse gewählt worden.

Die geplante Änderung macht das Wahl- und Auszählungsverfahren nur wesentlich einfacher. Insofern sei es – wenn auch ausgelöst durch die neue Rechtsprechung – ein notwendiger und richtiger Schritt die unechte Teilortswahl ab der Wahl 2024 aufzuheben, fasst Martin Killinger zusammen.