Umtauschpflicht für Führerscheine: Frist rückt näher

Fragen und Antworten zum Führerscheinpflichtumtausch

bei Georg Kost

Fristende für den Führerscheinpflichtumtausch für die Jahrgänge 1959 bis 1964 rückt näher. Symbolfoto: infopress24de

BÖBLINGEN, 14.12.2022 (pm) – Wer einen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. Der Zeitpunkt ist im Wesentlichen abhängig vom Jahrgang des Inhabers. Die Frist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar 2023 ab. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, sollte sich zeitnah um den Umtausch kümmern, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten spart man sich den Behördengang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich.

Warum muss ich den Führerschein tauschen?
Laut EU-Vorgaben sind bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine auszutauschen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Wer ist davon betroffen?
Es sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, 43 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland insgesamt. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in kürzester Zeit, sondern gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Tabellen unten).

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
Das Dokument Führerschein wird nach der jeweiligen Frist ungültig. Nicht jedoch die Fahrerlaubnis zum Lenken eines Fahrzeugs, man darf also weiterhin Auto fahren. Wer jedoch die Frist verpasst und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Versäumnisses zum Umtausch rechnen.

Was ist beim Umtausch zu beachten?
Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Gültigkeit eines neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Danach muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Wie tausche ich meinen alten gegen einen neuen Führerschein?
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage www.lrabb.de/Fuehrerscheine. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Telefonisch ist die Führerscheinstelle erreichbar unter 07031 / 663-1815 oder per E-Mail fuehrerschein@lrabb.de.