Umsatz des Gastgewerbes weiter auf Erholungskurs

Die Zahl der tätigen Personen nahm gegenüber April 2021 um 28,8 Prozent zu

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

BADEN-WÜRTTEMBERG, 18.06.2022 (pm) – Im April 2022 verbuchte das Gastgewerbe Baden-Württembergs (umfasst Beherbergung und Gastronomie) nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Umsatzergebnis des April 2021 ein Plus von real 151,6  Prozent bzw. von nominal 166,7 Prozent. Da der Umsatz des Vorjahreszeitraums stark von der Corona-Pandemie beeinträchtigt war, liegt das Umsatzniveau im Gastgewerbe trotz des Zuwachses noch um real 22,7 Prozent unter dem Vorkrisenniveau des April 2019 (nominal um 13,7 Prozent). Die Zahl der tätigen Personen nahm gegenüber April 2021 um 28,8 % zu.

Beherbergung im April 2022 mit erheblichem Zuwachs nach extrem niedrigem Vorjahreswert
Der Umsatz in der Beherbergung stieg im April 2022 auf Basis extrem schwacher Vorgaben aus dem Vorjahreszeitraum um real 307,9 Prozent bzw. nominal um 338,0 Prozent, die Zahl der tätigen Personen legte um 17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu. Auch die Gastronomie verzeichnete einen deutlichen Umsatzzuwachs von real 109,3 Prozent bzw. nominal 123,6 Prozent gegenüber dem schwachen Vorjahresergebnis. Die Zahl der in der Gastronomie tätigen Personen nahm um 33,2 Prozent zu. Letztlich lag das reale Umsatzniveau der Beherbergung jedoch noch um 24,1 Prozent unter der Messzahl des April 2019 sowie das der Gastronomie um 21,8 Prozent darunter (nominal: −17,8 Prozent bzw. −11,2 Prozent).

Einen ebenfalls starken Zuwachs gegenüber April 2021 verzeichneten die Unternehmen im Ausschank von Getränken, hier stieg der Umsatz verglichen mit dem außerordentlich niedrigen Umsatz des Vorjahresmonats um real 544,8 Prozent sowie um nominal 599,1 Prozent an. Der Umsatz nach Preisbereinigung lag jedoch auch hier noch immer spürbar um 32,6 % unter dem Niveau des April 2019, (nominal −19,5 Prozent). Ebenso konnte das Beschäftigungsniveau trotz Zuwächsen von 113,6  Prozent gegenüber April 2021 nicht zum Vorkrisenniveau des April 2019 aufschließen.