BADEN-WÜRTTEMBERG, 08.01.2022 (pm) – 3,66 Millionen der 5,94 Millionen Erwerbstätigen in Baden-Württemberg pendelten im Jahr 2020 potenziell über die Grenzen ihres Wohnortes hinweg zur Arbeit. Pendeln ist dabei definiert als das Zurücklegen der Wegstrecke zwischen Arbeits- und Wohnort. Diese erwerbsbedingten Pendelbewegungen müssen nicht zwangsläufig täglich stattfinden, sondern können auch an verschiedenen Wochentagen erfolgen oder von Woche zu Woche variieren. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, pendelten allein in die Landeshauptstadt Stuttgart rund 300 300 Erwerbstätige.