ENZKREIS/CALW , 20.01.2022 (enz) – Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis und Landkreis zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten ab Freitag, 21. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen. Damit tritt auch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene aus dem Enzkreis sowie im Landkreis Calw eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt. In Pforzheim war dies bereits am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.