Spielabsetzungen nur in Ausnahmefällen

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

KARLSRUHE, 16.02.2022 (pm) – Am kommenden Wochenende startet in vielen bfv-Spielklassen die Rückrunde.
Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage hat der Badische Fußballverband Leitlinien definiert, unter welchen Voraussetzungen Spiele im Kontext von Covid-19 in der Regel abgesetzt werden können.

Demnach kann für Spiele der Herren, Frauen und Jugend ein Antrag auf Absetzung gestellt werden, wenn eine Mannschaft über weniger als 16 einsatzfähige Spieler*innen verfügt (9er/7er-Spielbetrieb 14/12). Berücksichtigt werden sämtliche in der aktuellen Spielzeit 2021/22 für die jeweilige Mannschaft in einem Pflichtspiel auf dem Spielbericht geführten Spieler*innen. Davon können nur Spieler*innen abgezogen werden, die positiv getestet wurden oder die aus sonstigen Gründen einer Absonderungspflicht unterliegen, obwohl sie immunisiert (geimpft und/oder genesen) sind. Als grundsätzlich einsatzfähig gelten jedoch Spieler*innen, die beispielsweise wegen einer Sperre oder Verletzung nicht zur Verfügung stehen oder weil sie auf Grund der Corona-Vorgaben (aktuell in der Alarmstufe: 2G) nicht eingesetzt werden können. Ausführliche Infos sind in einem Leitfaden auf www.badfv.de/covid-19-meldestelle beschrieben, welcher die Entscheidungskriterien transparent macht und als Grundlage für verbandsweit einheitliche Entscheidungen dient.

Wird die Absetzung eines Spiels beantragt, ist der antragstellende Verein dazu verpflichtet, auf Anforderung alle erforderlichen Nachweise (Impfstatus, Testergebnis, Absonderungsverfügung u. ä.) vorzulegen und die erforderlichen Einwilligungen zur Offenlegung bei den betreffenden Spieler*innen einzuholen. Sind Spieler*innen nicht bereit, diese Informationen offen zu legen, kann eine Spielabsetzung nicht beantragt werden.