Schmuggel in JVA Heimsheim

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

HEIMSHEIM, 16.09.2021 (ots) . Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat gegen einen 39 Jahre alten Justizvollzugsbediensteten, einen 42 Jahre alten Häftling sowie gegen dessen 66 Jahre alte Mutter Anklage zum Landgericht Karlsruhe – Auswärtige Strafkammer Pforzheim – unter anderem wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.

Dem Justizvollzugsbediensteten, dem eine weitere Dienstausübung in der JVA mittlerweile untersagt wurde, und dem Häftling wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, zwischen September 2019 und Mai 2020 wiederholt Betäubungsmittel und Mobiltelefone in die JVA Heimsheim eingeschmuggelt zu haben.

Der angeklagte Häftling soll dabei innerhalb der JVA Bestellungen von anderen Gefängnisinsassen entgegengenommen und in der Folge seine – ebenfalls angeklagte – Mutter jeweils dazu angewiesen haben, die bestellten Gegenstände von Lieferanten entgegenzunehmen und sodann an den mitangeklagten Justizvollzugsbediensteten auszuhändigen. Anschließend soll der Justizvollzugsbedienstete die georderten Gegenstände jeweils in die JVA Heimsheim verbracht und dort entweder dem mitangeklagten Häftling selbst oder unmittelbar den Bestellern ausgehändigt haben. Hierfür habe der Justizvollzugsbedienstete jeweils eine finanzielle Entlohnung von dem mitangeklagten Häftling erhalten.

In diesem Zusammenhang habe der angeklagte Justizvollzugsbedienstete zudem außerhalb der JVA Heimsheim eine größere Menge Betäubungsmittel, unter anderem 283 Gramm Haschisch, aufbewahrt, um diese später gemeinsam mit dem mitangeklagten Häftling gewinnbringend innerhalb der JVA zu veräußern.

Dem tatverdächtigen Justizvollzugsbediensteten wird vor diesem Hintergrund zur Last gelegt, sich der Bestechlichkeit in sieben Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig gemacht zu haben.

Dem tatverdächtigen Häftling wird vorgeworfen, sich wegen Bestechung in sieben Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, strafbar gemacht zu haben.

Der tatverdächtigen Mutter des Häftlings wird zur Last gelegt, sich der Beihilfe zur Bestechung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig gemacht zu haben.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden. Die Tatverdächtigen haben bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.