
Symbolfoto LRA Böblingen
BÖBLINGEN, 21.03.2021 (pm) – Atemschutzmasken, Einmalhandschuhe und andere Hygieneprodukte sind aus unserem Corona-Alltag nicht mehr wegzudenken.
Medizinische Masken (OP-Masken, KN95- bzw. FFP2-Masken) müssen bundesweit in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln zum Schutz der Gesundheit verpflichtend getragen werden.
Medizinische Atemschutzmasken bestehen aus unterschiedlichsten Materialien, beispielsweise Papiervlies oder speziellem Filtervlies und gehören nach Gebrauch in den Restmüllbehälter. Restabfall wird verbrannt; damit ist eine hygienische Entsorgung gewährleistet.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen weist darauf hin, dass Einwegmasken und Einmalhandschuhe zum Restmüll gegeben werden müssen. Keinesfalls dürfen Masken oder Handschuhe zu den Wertstoffen gegeben oder in der Toilette heruntergespült werden.
Die Corona-Schnelltests, die es mittlerweile für den Privatgebrauch im Handel zu kaufen gibt, dürfen ausschließlich in die Restmülltonne – gut verpackt in einem verschlossenen Müllbeutel. Die Verpackung des Schnelltests aus Kartonage oder Folie kann zu den Wertstoffen.
Die richtige Entsorgung von Masken, Einmalhandschuhen und Schnelltests über den Restmüll minimiert außerdem das Kontaktrisiko und schützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs vor der Gefahr einer Ansteckung mit Corona-Viren.