Rettungshubschrauber „Christoph 41“ muss bleiben

Struktur- und Bedarfsanalyse empfiehlt anhand von Rechenmodellen die Verlegung nach Tübingen/Reutlingen

bei Georg Kost

Symbolfoto © infopress24.de

HEIMSHEIM/TIEFENBRONN/FRIOLZHEIM, 27.10.2021 (pm) – Im Auftrag der Landesregierung wurde durch ein Münchner Institut eine „Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg“ erstellt und im Mai 2020 veröffentlicht. Die Analyse erhebt statistische Daten und empfiehlt anhand von Rechenmodellen die Verschiebung/Neuordnung der Standorte von Rettungstransporthubschraubern.
Damit soll eine bessere Gebietsabdeckung erreicht werden. In dieser Analyse wird empfohlen, den Standort des in Leonberg stationierten Rettungshubschraubers Christoph 41 nach Süden auf die Achse zwischen Tübingen/Reutlingen zu verlegen.
Das Innenministerium plant laut Presseanfragen, diese Empfehlung vollumfänglich umzusetzen. Dies soll die Erreichbarkeit der Gebiete im Bereich der südlichen Schwäbischen Alb, in den Landkreisen Sigmaringen und Zollernalbkreis verbessern. Die bodengebundene rettungsdienstliche und notärztliche Versorgung ist in der betroffenen Region jedoch gewährleistet. Tatsächlich wird diese Region auch von den Rettungshubschraubern aus Ulm und Villingen-Schwenningen in 20 Minuten größtenteils bereits erreicht. Unter Einbeziehung des sogenannten Voralarms ebenso innerhalb dieses Zeit-Intervalls von den Rettungshubschraubern aus Leonberg, Ludwigsburg und Friedrichshafen. Um die Versorgung der Gebiete im Bereich der südlichen Schwäbischen Alb mit vergleichsweise wenigen Notarzteinsätzen zu verbessern, wird also in Kauf genommen, dass gerade die Versorgung der Landkreise mit viel Bevölkerung, viel Verkehr und vergleichsweise hoher Notarzteinsatzzahl deutlich verschlechtert wird.
Dies betrifft unter andrem die Land- und Stadtkreise Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Enzkreis, Pforzheim, Rems-Murr-Kreis, Esslingen und Heilbronn.
Der Gemeinderat der Stadt Heimsheim appelliert an alle politisch Verantwortlichen und insbesondere an das baden-württembergische Innenministerium: Christoph 41 muss am jetzigen Standort Leonberg bleiben. < Online -Petition >