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PFORZHEIM, 30.03.2021 (pm) – Die Corona Prämie von 500 Euro trifft ebenso auf breite Zustimmung wie das neu implementierte Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent, dass jetzt jährlich zusätzlich im Februar zur Auszahlung kommt und bereits 2023 auf 27,6 Prozent erhöht wird, so übereinstimmend der Betriebsratsvorsitzende von Mapal WWS, Eduard Dokter und der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Firma Witzenmann, Andreas Meiniger, der auch Mitglied der großen Tarifkommission der Metall Baden-Württemberg ist.
Dokter findet insbesondere gut, dass das Transformationsgeld zusammen mit dem tariflichen Zusatzgeld alternativ zur Arbeitszeitverkürzung und zur Beschäftigungssicherung genutzt werden kann und so auch eine vier Tage Woche möglich wird. „Die Sonderthemen für Baden-Württemberg müssen noch positiv gelöst werden, so Dokter.
Meiniger sieht sich erleichtert, dass die Vorstellungen der Arbeitgeber zur Verschlechterung der Alterssicherung und den Schichtzulagen weitestgehend vom Tisch sind. Meiniger: „Das Ergebnis ist ok“.
Der Betriebsratsvorsitzende Klaus Rupp von Harman Becker, sieht als entscheidende Voraussetzung für einen Abschluss in Baden-Württemberg, dass die Arbeitgeberseite ihre Verweigerungshaltung aufgeben. In Sachen Entgelterhöhung ist der Arbeitgeberverband der IG Metall in NRW ja entgegengekommen. Besonders wichtig ist für ihn die Aufnahme der Dual Studierenden in den Geltungsbereich der Tarifverträge: „Dieses Thema steht bei uns schon lange im Raum. Super wenn es nun gelöst wird,“ so Rupp.
Die erste Bevollmächtigte der IG Metall Pforzheim, Liane Papaioannou erklärt: „Bei den Verhandlungen in Baden-Württemberg geht es um die Übernahme der pilotfähigen Elemente des NRW-Abschlusses. Regelungen zu den Auszubildenden und Dual Studierenden müssen auf die Situation in Baden-Württemberg angepasst werden, die Forderungen nach Verschlechterungen seitens der Arbeitgeber müssen vom Tisch.“
Sprecher der IG Metall Pforzheim, Arno Rastetter: „Die Regelungen zur Differenzierung und Wegfall von Zahlungen bei Betrieben in wirtschaftlich schwierigen Situationen kann erst abschließend bewertet werden, wenn der Tarifvertragstext vorliegt“.