Pflegemaßnahmen an Bäumen und Sträuchern

bei Georg Kost

Sie schneiden nicht einfach munter drauflos, sondern aus gutem Grund und sehr gezielt: Die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, die für die Pflege des Grüns an den Kreis- und Landesstraßen verantwortlich sind.  Foto: enz/ Heinrich Elwert

ENZKREIS, 19.11.2022 (enz) –  „Muss das wirklich sein?“ Diese Frage bekommen die Mitarbeiter der Straßenmeisterei des Enzkreises, aber auch der gemeindlichen Bauhöfe so oder so ähnlich immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern gestellt, wenn sie sich entlang von Straßen an Bäumen zu schaffen machen oder Sträucher und Hecken stutzen. „Was auf den ersten Blick vielleicht etwas drastisch oder radikal wirken mag, ist bei genauerer Betrachtung eine erforderliche Unterhaltungs- oder Pflegemaßnahme“, erläutert der Leiter der Straßenmeisterei, Heinrich Elwert, den Hintergrund seiner Arbeit.

„Bevor wir zu Werke gehen, überlegen wir genau, ob, wann und in welchem Umfang eine Maßnahme wirklich verhältnismäßig und erforderlich ist. Dabei wägen wir in jedem Einzelfall die Belange der Verkehrs- und Arbeitssicherheit mit denen des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch des Lärm- und Sichtschutzes ab.“ Dabei werde natürlich auch immer die jeweils betroffene Gemeinde mit einbezogen. „Wir schneiden also nicht einfach munter drauflos; im Gegenteil: Wir schneiden aus gutem Grund und sehr gezielt“, fasst Elwert zusammen, der gemeinsam mit 13 der rund 40 bei der Straßenmeisterei beschäftigten Straßenwärter für die Pflege des Straßenbegleitgrüns auf insgesamt 525 Streckenkilometern an Kreis- und Landesstraßen verantwortlich ist.
Beim Straßenbegleitgrün wird laut dem Fachmann unterschieden zwischen Intensiv- und Extensivbereich, was ausschlaggebend für die Frage ist, wie oft dort Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollten. Zum Intensivbereich gehören beispielsweise Flächen, deren Bewuchs aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Wasserabflusses überwiegend niedrig und dicht zu halten sind. Dazu zählen Bankette, Gräben, Trenn- und Mittelstreifen oder Rastplätze. Zum Extensivbereich gehören etwa Böschungen. Hier wird je nach ökologischer Wertigkeit nochmals unterschieden in Normal- und Auswahlflächen.

Die Pflege der Normalflächen, die einen Großteil des Straßenbegleitgrüns ausmachen, folgt laut Ewert standardisierten Plänen, die vor allem die Einhaltung ökologischer Mindeststandards gewährleisten sollen. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit werden in diesen Bereichen beispielsweise straßennahe Bäume auf ihre Standsicherheit überprüft, der Blendschutz in Mittelstreifen gewährleistet und Sichtfelder freigehalten.

Bei der Pflege der Auswahlflächen steht besonders deren ökologischer Wert etwa als Rückzugs- und Lebensraum für Pflanzen- und Tierarten im Vordergrund; daher werden hier individuelle Pflegekonzepte entwickelt. Bei der Festlegung der Auswahlflächen, die auch wichtige Bausteine der Biotopverbundkonzepte sind und etwa fünf Prozent des gesamten Straßenbegleitgrüns im Enzkreis ausmachen, helfen Fachleute aus dem Naturschutz.

„Wie auch viele Hobbygärtner wissen, sind planbare größere Gehölzmaßnahmen wie Baumfällungen oder Heckenschnitte grundsätzlich nur in der vegetationsarmen Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. März erlaubt“, wie Elwert betont. Im Sommer dürften nur Maßnahmen zur Kronenpflege oder Pflegeschnitte zum Erhalt von alten Obstbäumen durchgeführt werden. „Ab Ende Februar werden wir also wieder seltener beim Baum- oder Strauchschnitt an den Straßenrändern zu sehen sein – und uns dann wieder verstärkt unseren anderen Aufgaben widmen wie der Beseitigung von Straßen- und Unfallschäden, der Reinigung von Leitpfosten, Verkehrszeichen und Entwässerungsanlagen oder der Vorbereitung der Mähsaison.“