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PFORZHEIM, 22.01.2021 (spf) – Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat für den 21. und 22. Jaunar.2021 bereits zum dritten Mal zu einer Schwerpunktaktion zur Prüfung der Quarantäne aufgerufen. Die präventive Überwachung der Einhaltung der Absonderung, das heißt inwieweit die Infizierten, Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer sich tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit aufhalten, ist Aufgabe der Gemeinden. Das Ordnungsamt der Stadt Pforzheim hat deshalb an den beiden Tagen insgesamt 114 Personen kontrolliert.
Aufgrund des hohen personellen und zeitlichen Aufwands erfolgen Kontrollen der Einhaltung der Absonderung stichprobenartig und überwiegend telefonisch. Die Schwerpunktaktion soll laut Ministerium die Bevölkerung sensibilisieren, die Absonderungsverpflichtung zu beachten. Die Schwerpunktaktion soll deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht nur für andere gefährlich, sondern auch mit einem Bußgeld geahndet werden und ggfls. sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Die Gemeinden haben deshalb am 20. und 21. Januar 2021 verstärkt Maßnahmen zur Überprüfung der Absonderungspflicht flächendeckend in Baden-Württemberg durchgeführt. In Pforzheim wurde deshalb mit insgesamt 114 Personen Kontakt aufgenommen. Von diesen Personen waren 56 als infizierte Personen, 30 als Kontaktpersonen und 28 als Reiserückehrer in Quarantäne. Verstöße konnten keine festgestellt werden. Die Stadt Pforzheim lobt die Disziplin der isolierten Personen. „Alle Anrufe und persönlichen Kontakte waren sehr freundlich einsichtig und haben sich überwiegend über den Anruf oder die Kontaktaufnahme gefreut“ heißt es aus dem Ordnungsamt.