Niedrige Wasserstände in den Gewässern

bei Georg Kost

Die Nagold. Symbolfoto: infopress24.de

CALW, 14.07.2022 (pm) – Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Lokale Regenschauer tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden. Auch die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den Monaten September und Oktober noch niedriger ausfallen.

Auch wenn die Wassertemperaturen wieder sinken sollten, sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen. Das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt.

Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamts vorliegt. Auch Berechtigte werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken.

Sollte sich die derzeitige Situation weiter verschärfen und die Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt weiter zunehmen, muss das Landratsamt die Wasserentnahme durch Erlass einer Allgemeinverfügung weiter einschränken.