Nach tödlicher Attacke auf 66-jährigen Mann

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

PFORZHEIM, 03.01.2022  (ots) –  Nachdem ein 66-jähriger Mann in den Abendstunden des 04.11.2020 von zwei dunkel gekleideten und vermummten Männern im Laubgäßchen in Pforzheim überfallen worden war, war dieser am 10.11.2020 seinen schweren Verletzungen erlegen. Wegen des dringenden Verdachts, gemeinsam für die tödliche Attacke verantwortlich zu sein, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – zwischenzeitlich Haftbefehle gegen zwei Verdächtige erwirkt. Die beiden Tatverdächtigen wurden in der Folge in ihrem Heimatland Italien festgenommen und mittlerweile jeweils nach Deutschland ausgeliefert, wo sie sich derzeit in Untersuchungshaft befinden.

Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr beim Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – Anklage gegen einen der beiden Tatverdächtigen erhoben. Dem betreffenden Tatverdächtigen wird dabei vorgeworfen, dem Geschädigten zunächst vor dessen Wohnhaus aufgelauert zu haben, um diesen in der Folge tätlich anzugreifen und dessen Wertsachen zu entwenden. Gemeinsam mit seinem Mittäter soll der Tatverdächtige sodann den eintreffenden Geschädigten von hinten überrascht und auf den Boden gestoßen haben, wo dem Geschädigten mehrere – letztlich tödliche -Tritte gegen den Kopf zugefügt worden seien. Wegen der Schreie einer Zeugin, die den Vorfall beobachtet habe, sollen der Tatverdächtige und sein Mittäter anschließend die Flucht ergriffen haben, noch bevor es zu der geplanten Wegnahme von Wertsachen gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige zwar nicht erwartet, jedoch aus grober Achtlosigkeit verkannt hat, dass die herbeigeführten Verletzungen zum Tod des Geschädigten führen würden. Dem betreffenden Tatverdächtigen wird insoweit zur Last gelegt, sich des versuchten Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht zu haben.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde durch das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden.
Hinsichtlich des weiteren Tatverdächtigen ist das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren bislang noch nicht abgeschlossen.
Die Tatverdächtigen haben seit ihrer Festnahme jeweils keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.

Ergänzung zu den Pressemeldungen vom 05.11.2020, 10.11.2020, 18.12.2020, 22.01.2021 und 09.02.2021