Leonberger Gemeinderat stimmt zu

bei Georg Kost

 Josefa Schmid wurde heute zur Ersten Bürgermeisterin Leonbergs gewählt. Oberbürgermeister Martin Georg Cohn gratuliert.  Foto Stadt Leonberg

LEONBERG, 04.05.2021 (pm) – Josefa Schmid wurde heute vom Gemeinderat zur Ersten Bürgermeisterin Leonbergs gewählt. Sie übernimmt das Amt ihres Vorgängers, Ulrich Vonderheid, und ist für die Ressorts Finanzen, Soziales und Ordnung zuständig.
„Ich freue mich, dass wir die Stelle des Ersten Bürgermeisters nun besetzen können. Frau Schmid hat im Auswahlverfahren mit ihrer offenen Art und ihrer beruflichen Qualifikation gepunktet. Sie bringt Erfahrung in der Verwaltungsarbeit mit“, sagt Oberbürgermeister Martin Georg Cohn.

Josefa Schmid wurde 1974 in Viechtach im Landkreis Regen in Bayern geboren. Seit 2002 setzt sie sich als Kreisrätin für ihren Heimat-Landkreis ein und durfte bereits Erfahrung als Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Kollnburg sammeln. Schmid ist Juristin, Politikwissenschaftlerin und Diplom-Verwaltungswirtin. Sie ist Beamtin im höheren Dienst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nebenamtliche Hochschullehrerin an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.

Die Wahl zum Ersten Bürgermeister Leonbergs hat eine Vorgeschichte. Bereits Mitte November hatte sich eigentlich Maic Schillack aus Niedersachsen gegen mehrere Bewerber sowie den damaligen Amtsinhaber Ulrich Vonderheid durchgesetzt.
Schillack sagte aber kurz vor Amtsantritt Ende 2020 plötzlich ab.

Für Josefa Schmid ergab sich erneut die Chance das Amt für Finanzen, Soziales und Ordnung zu bekleiden. Nach konstruktivem Meinungsaustausch der Fraktionen im Gemeinderat über den Verbleib von nur einer Kandidatin, setzte sich die Mehrheit durch und ebnete den Weg für Schmid.

Am Wahltag reichte eine Leonbergerin beim Verwaltungsgericht überraschend Klage gegen die Wahl ein.
Sie monierte, dass sie keine Chance hätte sich auf das Amt zu bewerben, weil die Stelle nicht im Amtsblatt, sondern nur im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
Die Wahl des Ersten Bürgermeisters in Leonberg musste kurzfristig verschoben werden.
Das Verwaltungsgericht gab der Klägerin nach Prüfung nicht Recht. Die Stelle im Staatsanzeiger auszuschreiben, reichte dem Gericht.