Landrat fordert eine erneute Prüfung des Strukturgutachtens Luftrettung

Roland Bernhard: „Mit der Neufassung des Rettungsdienstplans gibt es weitere entscheidende Komponente, die in die Prüfung mit einfließen muss"

bei Georg Kost

Rettungshubschrauber „Christoph 41“. Foto © infopress24.de

BÖBLINGEN, 23.09.2022 (pm) – Landrat Roland Bernhard hat sich, im Schulterschluss mit Leonbergs Oberbürgermeister Martin Cohn, mit einem Schreiben an den Innenminister Thomas Strobl gewandt. Der Landrat hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder zum Rettungshubschrauber „Christoph 41“ geäußert und auf den Verbleib am Standort Leonberg gepocht.

„Der Rettungshubschrauber ist ein zentrales Glied in der Kette der Notfallrettung und ist für unseren Landkreis, aber auch für die gesamte Region von enormer Bedeutung. Auch für das künftige Flugfeldklinikum wird Christoph 41 eine Stütze sein“, so Landrat Bernhard. Seit 1986 ist der Hubschrauber am Kreiskrankenhaus in Leonberg beheimatet und zu einem unersetzlichen Teil der Notfallrettung der Region geworden.

Anlass für das aktuelle Schreiben ist nun die Aktualisierung des Rettungsdienstplans durch die Landesregierung selbst. Der Plan in der Fassung von 2014 wurde überarbeitet und vor wenigen Wochen neu veröffentlicht. Darin findet sich eine entscheidende Neuerung, nämlich die Änderung der vorgeschriebenen Hilfsfrist. „Das ist eine Änderung von so entscheidender Bedeutung, dass sie im Strukturgutachten Luftrettung zu berücksichtigen ist“, so die Forderung des Böblinger Landrats. „Deshalb muss dieses, und damit die Pläne zur Verlegung von Christoph 41 erneut auf den Prüfstand gestellt werden.“

Im überarbeiteten Rettungsdienstplan ist die vorgeschriebene Hilfsfrist neu definiert: Bisher mussten sowohl Rettungswagen als auch Notarzt bei entsprechender Indikation in 95 % aller Einsätze innerhalb von 15 Minuten nach Notrufaufnahme am Notfallort sein. Neu ist, dass die Hilfsfrist jeweils nur für das ersteintreffende Rettungsmittel gilt; gleichzeitig wurde die Frist auf 12 Minuten verkürzt.

Mit Blick auf diese Neuerung müsse das Strukturgutachten Luftrettung überarbeitet werden, so die Forderung aus dem Landkreis Böblingen. „Das Einsatzgebiet von Christoph 41 deckt einen Radius von rd. 100 Kilometern ab und ist kreisübergreifend. Der Standort in Leonberg ist seit 2013 kontinuierlich modernisiert und erweitert worden, die Gebäude und Außenanlagen sind auf modernem Stand. Unser Landkreis ist im Ballungsraum der Region Stuttgart aufgrund vieler sich kreuzenden Autobahnen und dem Bundesstraßennetz verkehrlich besonders belastet und daher ohnehin auf eine wirksame Luftrettung angewiesen. Angesichts der um 3 Minuten verkürzten Hilfsfrist verschärft sich dieser Fokus noch einmal“, so erläutert Landrat Bernhard den Zusammenhang in seinem Schreiben.

„Ich habe schon früher gesagt, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass unsere auch bisher schon guten Argumente offenbar kein Gehör finden“, so Bernhard weiter. „Die Vorhaltung ausreichender Luftrettungsmittel ist gerade in bevölkerungsreichen Regionen mit hohen Einsatzzahlen lebensrettend. Wir brauchen die Luftrettung, um auch bei schwierigen Verkehrsverhältnissen schnell Betroffenen zu helfen und sie in geeignete Kliniken zu bringen.“

Das Strukturgutachten Luftrettung wurde 2018 beauftragt, um für eine bessere Gebietsabdeckung die Rettungstransporthubschrauber-Standorte neu zu ordnen. Es enthält den Vorschlag, „Christoph 41“ in den Bereich von Tübingen zu verlegen, um bisher mangelhaft abgedeckte Gebiete auf der Schwäbischen Alb besser versorgen zu können. Dies hat vielfach Widerstand hervorgerufen. Zuletzt scheiterte im Frühsommer eine Online-Petition. Auch medizinische Fachleute, wie etwa das Traumanetzwerk Region Stuttgart, hatten sich in die Diskussion eingebracht und dem Ministerium ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt, und um Berücksichtigung gebeten. Bisher fielen alle Antworten aber abschlägig aus.

Ein weiterer Aspekt ist, dass „Christoph 41“ für den Klinikverbund Südwest (KVSW) eine wichtige Einrichtung darstellt, die über den Standort Leonberg hinaus wirkt. Zum einen ist die Möglichkeit, Einsätze mit dem Hubschrauber fliegen zu können, ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil in der Konkurrenz um gute Fachkräfte. Daneben ist der Gesichtspunkt, Zielkrankenhaus eines Rettungshubschraubers zu sein, eine Stütze für den jeweiligen Klinikstandort – wie schon erwähnt, neben dem Standort Leonberg künftig auch für das Flugfeldklinikum. Derzeit erfüllt die Leitstelle Böblingen die Disposition des Einsatzes von Christoph 41; auch dieses kann gegenüber der Disposition über eine andere Leitstelle wertvolle Sekunden einsparen, was einmal mehr der besonderen Gefahrensituation im Landkreis Böblingen mit zwei der bundesweit meistbefahrenen Autobahnabschnitten Rechnung trägt.
„Eine Verlegung von Christoph 41 birgt die Gefahr einer Verschlechterung für den Landkreis Böblingen“, fasst Landrat Roland Bernhard zusammen. „Dem wollen wir uns entgegenstellen und fordern eine nochmalige Überprüfung angesichts neuer Argumente.“