Lärmaktionsplan in Weil der Stadt

bei Georg Kost

Um die Lärmbelastung zu senken, ist Tempo 30 auf der Paul-Reusch-Straße in der Kernstadt geplant. Foto: infopress24.de

WEIL DER STADT, 07.02.2022 (pm) –  In der ersten Sitzung des neuen Jahres hat der Gemeinderat die fortgeschriebene Fassung des Lärmaktionsplans beschlossen. Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, lärmempfindliche Gebiete – sogenannte Lärmschwerpunkte – zu definieren und entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen, die den Umgebungslärm dort reduzieren. Gemäß einer EU-Richtlinie sind Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Im April 2021 hatte der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans förmlich beschlossen. Ende September 2021 folgte die Billigung des Entwurfs sowie der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Vom 11. Oktober bis 15. November 2021 hatten Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Stadtverwaltung und dem beauftragten Planungsbüro besprochen und in einer Abwägungstabelle gemeinsam mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargestellt. Unter Abwägung dieser öffentlichen und privaten Stellungnahmen hatte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung dann die fortgeschriebene Fassung des Lärmaktionsplans beschlossen.

Der Lärmaktionsplan basiert auf der Lärmkartierung der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg). Für die Lärmkartierung hatte die LUBW 2017 sämtliche übergeordnete Straßen (z.B. Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag berücksichtigt. Deshalb gehen auch aus dem Lärmaktionsplan nur Maßnahmen für Bundes- und Landesstraßen und nicht etwa für Kreisstraßen hervor. Abhängig sind die Maßnahmen davon, wie viele Gebäude entlang der berücksichtigten Straßen betroffen sind und wie hoch der Lärmpegel ist. Nach der Lärmwirkungsforschung liegen Werte ab 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen schlägt der Lärmaktionsplan die Einführung von Tempo 30 entlang der Ortsdurchfahrt Weil der Stadt in der Grabenstraße und Paul-Reusch-Straße (B 295) sowie entlang der Ortsdurchfahrt Merklingen in der Hauptstraße und Hausener Straße (L 1182) vor.

Neben den Forderungen nach der Berücksichtigung weiterer Straßen, die aus den dargestellten Gründen nicht möglich ist, beinhalteten die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft insbesondere die Themen Schienenverkehrslärm, Motorradlärm, „Flüsterasphalt“ und Lärmpegelmessung.

Im nächsten Schritt wird der Maßnahmenkatalog an die zuständigen Behörden übermittelt. Da es sich bei den betroffenen Straßen um sogenannte klassifizierte Straßen (in diesem Fall Bundes-, und Landesstraßen) handelt, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bei der Stadtverwaltung.

Lärmaktionsplan 2016: Die erste Fassung des Lärmaktionsplans hatte der Gemeinderat Ende 2016 verabschiedet. Um der Verpflichtung, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, nachzukommen, hat der Gemeinderat Ende 2020 die Einführung von „Tempo 30“ auf zahlreichen Durchgangsstraßen im Stadtgebiet beschlossen. Da es sich auch bei diesen Straßen um klassifizierte Straßen handelt, musste die Umsetzung bei den zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) beantragt werden. „Für die Umsetzung von Tempo 30 waren komplexe Abstimmungen mit den zuständigen Behörden notwendig. Auch ein Gutachterwechsel sowie personelle Veränderungen führten dazu, dass sich die Einführung verzögert hat. Inzwischen befinden wir uns aber in der Endabstimmung.“, erklärte Bürgermeister Christian Walter in der Gemeinderatssitzung. „Wir gehen davon aus, dass wir die Maßnahmen im ersten Halbjahr 2022 umsetzen können“, ergänzte Erster Beigeordneter Jürgen Katz.