WIMSHEIM, 22.09.2022 (rsr) – Zum 1. Januar 2023 steigen die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Wimsheim. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, am Dienstag einstimmig beschlossen.
Mittel- bis langfristig soll weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent anvisiert werden, aktuell liegt dieser bei 15,25 Prozent. Im Rahme der neuen Gebührensatzung gelten auch neue Regelungen für die Kernzeitbetreuung.
Hintergrund der Betragserhöhung sind unteranderem die Inflation und allgemeine Lohnkostensteigerungen im TVöD (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst) und selbst bei einer Beibehaltung des Kostendeckungsgrades müssten die Gebühren erhöht werden, so Bürgermeister Mario Weisbrich und Gemeinde-Kämmerin Sophie Husar in ihren Ausführungen.
Bislang wurden die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen jeweils durch einfache Gemeinderatsbeschlüsse angepasst. Ausgestaltet wurde das Nutzungsverhältnis sowie die Rechte und Pflichten der Eltern über die Nutzungsvereinbarung im Anmeldeheft der Kita – herausgegeben durch den Evangelischen Landesverband Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V..
In seiner letzten örtlichen Prüfung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Enzkreis angeregt, für die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses sowie die Festsetzung der Benutzungsgebühren eine öffentlich-rechtliche Satzung zu erlassen.
Da dies durch die Verwaltung bereits im Jahr 2020 vorgesehen war, aber aufgrund der Corona-Pandemie aufgeschoben wurde, haben wir eine entsprechende Satzung erarbeitet. Die Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder soll dann ab dem 01.01.2023 sowohl für die KiTa als auch für die Kernzeitbetreuung gelten.
Wie Bürgermeister Weisbrich weiter ausführte, sei im Rahmen des Kindergartenkuratoriums sowohl über die komplette Abschaffung des Rabatts für mehrere Kinder in der Einrichtung diskutiert, als auch über die Ausweitung auf einen einrichtungsübergreifenden Rabatt für Mehr-Kind-Familien, bzw. für Familien, die mehrere Kinder in unterschiedlichen Altersklassen durch die Gemeinde betreuen lassen, diskutiert worden.
Durch eine Ausweitung des „Mehr-Kinder-Rabatts“ würden jedoch umgekehrt 1-Kind-Familien oder Familien mit Kindern mit großem Altersunterschied über Gebühr belastet werden, da sich für diese der Beitrag deutlich erhöhen würde.
Als Empfehlung für die Elternbeiträge in der KiTa hat sich das Kindergartenkuratorium auf eine Beschlussempfehlung von 16,5 Prozent als bereichsübergreifenden Kostendeckungsgrad geeinigt.
Im Rahmen des Erlasses der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder, die auch Regelungen für die Kernzeitbetreuung trifft, sollen zudem auch die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung angepasst werden. Diese wurden zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2010 angepasst.
Somit steigen die Elternbeiträge für die Benutzung der Krippe für Kinder unter drei Jahre ab dem 1. Januar 2023 für ein Kind von bislang 372 Euro auf 410 Euro. Ab dem zweiten Kinde wurde der Beitrag auf 298 Euro festgelegt. Für die Benutzung des Kindergartens für Kinder über drei Jahren wird ab 1.Januar 2023 173 Euro/Kind und 126 Euro ab dem zweiten Kinde erhoben.
Mit der neuen Gebührenordnung gelten auch neue Beiträge für die Kernzeitbetreuung. Hier seinen Buchungen tageweiß weiterhin möglich, so Mario Weisbrich, allerdings bestünde aktuell eine Warteliste mit zehn Anfragen. Im Gegensatz zur Tageskernzeitbetreuung sind die Oster-Kernzeit und die Sommer-Kernzeit nur komplett buchbar.
Elternbeiträge für die Benutzung der Krippe (u3) ab 1.1.2023
1 Kind in der Krippe 410 Euro, ab 2 Kindern 298 Euro/Kind. Nachmittagsmodell 446 Euro, ab 2 Kinder 229Euro/Kind.
Elternbeiträge für die Benutzung des Kindergartens (ü3) ab 1.1.2023
1. Kinde im Kindergarten 173 Euro, ab 2 Kindern 126 Euro/Kind. Nachmittagsmodell 196 Euro, ab 2 Kindern 143 Euro/Kind.
Kernzeitbetreuung ab 1.1.2023
1 Tag 23 Euro/Kind
2 Tage 43 Euro/Kind
3 Tage 60 Euro/Kind
4 Tage 73 Euro/Kind
5. Tage 82 Euro/Kind
Nachmittags-Modell je Nachmittag 21Euro/Kind.
Ferienbetreuung der Kernzeitbetreuung ab 1.1.2023
Oster-Kernzeit (pauschal nur komplett Buchung möglich) 90 Euro/Kind
Sommer-Kernzeit (pauschal nur komplett Buchung möglich) 190 Euro/Kind
Hinweis:
Besuchen zwei Kinder aus einer Familie gleichzeitig den Kindergarten und die Krippe, so zahlen beide Kinder die Gebühr für 1 Kind.
Sonfern die personelle Kapazitäten die Einführung des Nachmittags-Modells erlauben, isst ein Mittagessen in der Einrichtung für die Kinder verpflichtend. Dies wird gesondert über den Dienstleister abgerechnet.