Inzidenz übersteigt seit drei Tagen die 50 Marke

bei Georg Kost

Foto LRA Böblingen

BÖBLINGEN, 16.03.2021 (pm) – Am Wochenende lag die Inzidenz im Landkreis Böblingen leider wieder über 50  (51,4-50,9-51,2). Ist dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall, muss das Landratsamt dies via Verfügung offiziell feststellen und zuletzt eingeräumte Lockerungen müssten wieder zurück genommen werden. Dem will man im Landkreis Böblingen entgegen treten und will Modellregion gem. §20 Abs. 2 der Corona-VO werden.

„Es ist sehr bedauerlich, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder zugenommen hat“, sagt Landrat Roland Bernhard. „Trotz unser aller gemeinsamer Bemühungen sind wir – wenn auch nicht viel -, aber doch über dem entscheidenden Wert von 50.“ Insbesondere könne man das Infektionsgeschehen nicht klar zuordnen, sondern es handelt sich um eine diffuse Verbreitung der Coronafälle quer durch den ganzen Landkreis.

Als Modellregion gem. §20 Absatz 2 der Corona-Verordnung könnte der Landkreis von den Vorgaben der Corona-Verordnung abweichen, beispielsweise den Einzelhandel trotz Inzidenz über 50 offen halten. „Wir schlagen dem Ministerium vor, den Einzelhandel offen zu lassen. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen die Kunden einen negativen Schnelltest vorweisen, wenn sie einkaufen wollen“, so der Landrat über einen Antrag, der am Montag ans Sozialministerium gerichtet wurde. Dies könne mit den bereits eingerichteten fünf Schnelltestzentren im Kreis und den schrittweise jetzt aufgebauten rund 50 lokalen Teststellen in allen Kommunen gelingen. Flankierend soll es digitale Lösungen zum Nachweis eines negativen Tests geben. Begründet wird der Antrag auch mit der geringen Auslastung der Kliniken im Kreis. Derzeit befindet sich in allen vier Häusern des Klinikverbunds Südwest nur ein an Covid-19 erkrankter Intensivpatient. Zudem sei die Situation in den Pflegeheimen aktuell gut. Die Hoffnung liegt jetzt auf einem raschen Zuschlag des Sozialministeriums.

Wenn die Regelungen der Corona-VO für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 wieder gelten, würde das konkret bedeuten: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte müssten wieder schließen und dürften nur nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben dürfen (mit fest begrenzten Zeiträume pro Kunde und Notieren der jeweiligen Kontaktdaten, pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde). Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.

Einschränkungen würden auch gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Statt Gruppen von maximal zehn Personen wäre hier nichts mehr gestattet, auch wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürften nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. (Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit). Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben. Untersagt wäre auch wieder der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit Publikumsverkehr. Das heißt, Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren wäre nicht mehr gestattet; Gleiches gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.

Der Antrag geht dem Sozialministerium noch heute zu. Dann richtet sich der Blick gespannt auf den Bericht des Landesgesundheitsamts heute Abend.