Impfaktion in der Würmtalhalle

bei Georg Kost

Symbolfoto LRA Enzkreis

TIEFENBRONN, 01.12.2021 (pm) – Wie seitens der Gemeinde Tiefenbronn heute mitgeteilt wird, gibt es weitere Impftermine. Ab Mittwoch, 01.12.2021 um 18:00 Uhr sollen weitere Termine für Booster- und Zweitimpfungen über das Online-Anmeldesystem der Gemeinde gebucht werden können.
Aber auch unabhängig hiervon lohnt es sich, immer wieder das Anmeldesystem zu besuchen. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund von Stonierungen wieder vereinzelte Termine frei werden.

Wie es heißt, sollen am 4. Dezember bis zu 800 Personen geimpft werden. Die aktuelle Situation bei der Impfstofflieferung des Landes zeigt jedoch, dass die tatsächlich gelieferte Impfstoffmenge auch von der bestellten Menge nach unten abweichen kann. Deshalb haben man aus Vorsichtsgründen noch nicht die maximal mögliche Anzahl an Impfterminen freigeschaltet.

Am Impftag wird von den Praxen der Impfstoff Comirnaty von Biontech geimpft. Der Impfstoff kann sowohl als Erst-, Zweit- (ab 12 Jahre) oder als Booster Impfung für alle Arten der Grundimmunisierung verwendet werden. Die Biontech-Impfung ist ab 12 Jahren für alle möglich, für Kinder nur in Begleitung eines Elternteils. Booster Impfungen sind aber erst ab 18 Jahre zugelassen, weiterhin sollten Schwangere nicht im 1. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden.

Anmeldungen zur Impfung am 04.12.2021 sind ausschließlich über das Terminbuchungsportal auf der Homepage der Gemeinde Tiefenbronn unter www.tiefenbronn.de möglich. Dieses ist ab Samstag (27.11.2021) freigeschaltet.

Die Auffrischungsimpfungen werden frühestens nach 5 Monaten Abstand zur letzten Impfung durchgeführt. Ausgenommen hiervon ist die Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson, der nach 4 Wochen bereits aufgefrischt werden darf. Immungeschwächte Personen, die früher geimpft werden möchten, sollten sich bei ihrer Hausarztpraxis anmelden.

Am Impftag bitte mitbringen:

  • Impfnachweise der bisherigen Impfungen (z.B.: Impfheft)
  • Personalausweis
  • Versichertenkarte (nur zur Datenerfassung, die Kosten übernimmt der Bund)
  • Am Impftag Wohlbefinden, kein Atemwegsinfekt oder Fieber

Bei Schnellimpfungen (Booster und 2. Impfung):

Bei Arztimpfungen (1. Impfung):