Gemeinderat stimmt für Bebauungsplan Breitloh-West-II

bei Georg Kost

Der Gemeinderat Wimsheim hat der Aufstellung für den Bebauungsplan Breitloh-West-II, oberhalb der Tiefenbronner-Straße ( K4565 ) auf der rückwärtigen Seite der Firma C. Hafner zugestimmt. Foto: infopress24.de

WIMSHEIM, 22.09.2022 (rsr) –  Der Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Erstellung einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das geplante Gewerbegebiet „Breitloh – West II“ in Wimsheim hat der Gemeinderat seine Zustimmung gegeben. Nach dem einstimmigen Beschluss in der öffentlichen Gemeinderatsitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Mario Weisbrich am Dienstag, wird die Gemeindeverwaltung das Bebauungsplanverfahren nunmehr einleiten. Danach wird der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften durch das Büro „baldauf architekten und stadtplaner GmbH“ in Stuttgart erarbeitet.

Von einer Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird  abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits im vorangegangenen Bebauungsplanverfahren erfolgt ist.
Der neue Bebauungsplan ändert den für unwirksam erklärten Bebauungsplan im Wesentlichen nur bei der Art der baulichen Nutzung, wie Anja Lassel vom beauftragten Planungsbüro Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH in Stuttgart erörterte.
Hintergrund dieser Maßnahmen sind neue Entwicklungen bei der ansässigen Firma C. Hafner, die eine erneute Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich machen. Auch sei es Wunsch der Gemeinde Wimsheim, für die Fläche „Breitloh – West II“ Planungsrecht zu schaffen und diese im Ganzen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Die aktuelle Planung der Firma C. Hafner GmbH & Co. KG sieht als Zwischennutzung der Freiflächen auf dem Grundstück die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vor, die insbesondere die Energieversorgung der Firma sichern sollen.

Um die Fläche planungsrechtlich zu sichern und der Firma C. Hafner GmbH & Co. KG weitere Vorhaben auf ihrem Grundstück planungsrechtlich zu ermöglichen, wird nun für denselben Geltungsbereich ein neuer Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften aufgestellt werden. Das Plangebiet hat eine Größe von rund  5,6 Hektar.
Die weiteren Festsetzungen orientieren sich am mittlerweile unwirksamen Bebauungsplan „Breitloh – West II“, da sich – mit Ausnahme der Art der baulichen Nutzung – die Grundkonzeption nicht geändert hat. So soll unteranderem der südliche und westliche Plangebietsrand nach wie vor als Fläche für Wald/ Waldsaum festgesetzt werden. Die nördliche Erschließung über die Maybachstraße soll weiterhin über eine private Verkehrsfläche gesichert werden.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind alle planungsrelevanten fachlichen Aspekte wie Artenschutz, Naturschutz bis hin zu Schall zu untersuchen und zu bewerten, so Anja Lassel in ihren Ausführungen.