Flüchtlings-Unterbringung im Enzkreis

Patz für etwa 35 Menschen

bei Georg Kost

Ähnlich wie in Maulbronn, allerdings einstöckig, wird die geplante Wohnanlage in Friolzheim aussehen. Foto Landratsamt Enzkreis; Bauer

ENZKREIS/FRIOLZHEIM, 09.03.2023 (enz) –  Auch in Friolzheim kann der Enzkreis eine Container-Wohnanlage für geflüchtete Menschen aufstellen. Die Anlage wird die vierte dieser Bauart im Kreis sein; zwei stehen in Maulbronn und Niefern, eine weitere wird in Dietlingen aufgebaut.
Etwa 35 Menschen können in Friolzheim untergebracht werden.
Das für die Anlage angemietete Privatgrundstück im Gewerbegebiet war bereits in den Jahren 2015/2016 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt worden; damals kamen dort Leichtbauhallen und Infrastruktur-Container zum Einsatz. „Die neuen Wohncontainer werden als zweigeschossiger Riegel aufgebaut, damit genügend Fläche auf dem Grundstück bleibt für Wirtschaftswege und als Aufenthaltsmöglichkeit“, sagt Enzkreis-Dezernent Holger Nickel.

Der Mietvertrag für die Wohncontainer hat eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten. „Wir kannten das Gelände ja schon und wussten, dass der Standort gut geeignet ist, weil die benötigte Infrastruktur vor Ort verfügbar ist“, sagt Miriam Mayer. Sie leitet das Amt für Technische Dienste im Landratsamt, das sich um Bau und Einrichtung der Anlage kümmert. Vorgesehen ist eine Gemeinschaftsunterkunft aus Wohncontainern mit gemeinsamen Küchen und Aufenthaltsräumen sowie Toiletten, Duschen und Waschräumen. Ein Sicherheitsdienst wird rund um die Uhr vor Ort sein. Auch eine Sozialbetreuung wird von Seiten des Landratsamtes organisiert.

„Ich bin der Gemeinde Friolzheim sehr dankbar“, erklärt Holger Nickel. „Wir sind mit den Gemeinden weiter im engen Kontakt und bemühen uns gemeinsam, weitere geeignete Standorte zu finden.“ Der Kreis selbst verfügt über keine eigenen Flächen, weshalb man auf entsprechende Angebote angewiesen sei. Infrage kommen derzeit nicht genutzte Firmen- und Verwaltungsgebäude oder wie in Friolzheim Flächen, die für das Aufstellen von Containern geeignet sind.

Die neuen Wohnanlagen sind für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen, die Plätze werden jedoch auf die Anschluss-Unterbringung angerechnet, in die geflüchtete Menschen spätestens nach zwei Jahren wechseln und für die die Gemeinden zuständig sind.