ENZKREIS/NIEFERN, 16.12.2022 (enz) – Für zwei Containeranlagen hat der Enzkreis Mietverträge abgeschlossen. Nachdem der Platz für eine der beiden (am Maulbronner Stadtbahnhof) schon seit längerer Zeit klar war, ist nun auch der zweite Standort unter Dach und Fach: Er befindet sich auf dem Gelände einer Firma in Niefern-Vorort. „Wie in Maulbronn können auch hier je nach Belegungsdichte 50 bis 80 Menschen untergebracht werden“, sagt der zuständige Dezernent Holger Nickel.
„Für die zweigeschossige Wohnanlage ist der Standort gut geeignet, weil wir dort bereits 2016 eine Unterkunft hatten“, sagt Miriam Mayer. Sie leitet das Amt für Technische Dienste im Landratsamt, das sich um Bau und Einrichtung der Anlage kümmert. Vorgesehen ist eine Gemeinschaftsunterkunft aus Wohncontainern mit gemeinsamen Küchen und Aufenthaltsräumen sowie Toiletten, Duschen und Waschräumen. Die geplante Anlage ist rund 25 Meter lang und 15 Meter breit.
„Die Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Menschen können Landkreis und Gemeinden nur im Schulterschluss schaffen“, sagt Bürgermeisterin Birgit Förster. „Durch die Bereitstellung dieses Grundstücks wird unsere Gemeinde aktiv dazu beitragen, dass zumindest auf absehbare Zeit keine weiteren Hallen belegt werden müssen.“ Förster bedankt sich bereits jetzt bei allen Ehrenamtlichen, die sich auch hier wieder in die Betreuung einbringen möchten.
„Für die beiden Standorte im östlichen Enzkreis sind wir sehr dankbar. Für den Bedarf an Vorläufiger Unterbringung (VU) des Enzkreises reichen diese aber absehbar nicht aus“, erklärt Holger Nickel. „Wir sind daher mit den Gemeinden im Kreis im engen Kontakt und bemühen uns gemeinsam, weitere geeignete Standorte zu finden.“ Der Kreis selbst verfügt über keine eigenen Flächen, weshalb man auf entsprechende Angebote angewiesen sei. Infrage kommen laut Mayer und Nickel beispielsweise derzeit nicht genutzte Firmen- und Verwaltungsgebäude oder Flächen, die für das Aufstellen von Containern geeignet sind.
Die Wohnanlagen in Maulbronn und Niefern-Vorort sind für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen, die Plätze werden jedoch auf die Anschluss-Unterbringung angerechnet, in die geflüchtete Menschen spätestens nach zwei Jahren wechseln und für die die Gemeinden zuständig sind.