Erlass des Landes zu Tempo 30

Landratsamt Enzkreis drängt auf Klärung rechtlicher Fragen

bei Georg Kost

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ENZKREIS, 15.03.2023 (enz) – Vor kurzem hat das Verkehrsministerium des Landes einen neuen sogenannten Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung vorgelegt, um den Lärmschutz in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. „Dieser neue Erlass lässt allerdings einige Fragen offen“, wie der zuständige Enzkreis-Dezernent Holger Nickel sagt: „Im Interesse einer rechtskonformen Anwendung der Straßenverkehrsordnung bedürfen diese Fragen einer Klärung durch die Fachaufsichtsbehörden. Deshalb haben wir uns bereits an das Regierungspräsidium Karlsruhe gewandt.“

Bei aktuell laufenden oder umzusetzenden Lärmaktionsplänen bittet das Landratsamt daher um ein wenig Geduld. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber bereits informiert. „Das Landratsamt Enzkreis setzt sich seit jeher im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verkehrslärm ein.“ betont Nickel. Aus diesem Grund habe man sich beispielsweise der Motorradlärminitiative Baden-Württemberg angeschlossen. In etwa der Hälfte der Kreisgemeinden sei Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet worden, in weiteren Gemeinden aus Gründen der Verkehrssicherheit; weitere Geschwindigkeits-Beschränkungen an Ortsdurchfahrten seien derzeit in Vorbereitung.

Eine offene Frage sieht man im Landratsamt beispielsweise darin, dass die Straßenverkehrsordnung innerorts zwar Tempo 50 festlegt, durch den neuen Ministeriums-Erlass im Enzkreis aber nahezu flächendeckend Tempo 30 angeordnet werden müsste, die Ausnahme also zur Regel würde. 14Wir würden unseren Ermessens-Spielraum verlieren, um die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang zu bringen mit den ebenso berechtigten Interessen der Verkehrsteilnehmerinnen und -Teilnehmer und denen eines attraktiven ÖPNV“, erklärt Holger Nickel.