ENZKREIS, 16.08.2022 pm) – Bei einer zentralen Wassererwärmung könnte es aus energetischer Sicht lohnenswert erscheinen, die Temperatur am Wasserspeicher möglichst niedrig einzustellen. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass es in den warmwasserführenden Leitungssystemen der Hausinstallation durch Temperaturen unter 55 Grad Celsius leicht zu einer Verkeimung durch Legionellen kommen kann. Darauf weist das Gesundheitsamt hin.
Legionellen werden durch zerstäubtes Wasser übertragen. Erregerhaltige Tröpfchen verbreiten sich in der durch Wasser vernebelten Luft und werden – zum Beispiel beim Duschen -eingeatmet. Dadurch können beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder bis hin zu einer lebensbedrohenden Lungenentzündung verursacht werden. Die weltweit verbreiteten Umweltkeime vermehren sich am besten zwischen 25 und 45 Grad Celsius. In Ablagerungen des Rohrsystems können sich Legionellen besonders gut vermehren. Oberhalb von 60 Grad Celsius werden sie abgetötet. Unterhalb von 20 Grad Celsius vermehren sich die Keime kaum noch.
Für größere Warmwasseranlagen (Großanlagen) schreibt die Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) vor, dass der Betreiber die Pflicht zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Betrieb einer Wasserversorgungsanlage hat. Zur Vermeidung einer Vermehrung von Legionellen in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden fordert das DVGW-Arbeitsblatt W 551, als allgemein anerkannte Regel der Technik, in Systemen mit zentraler Trinkwassererwärmung Mindesttemperaturen für das erwärmte Trinkwasser. Am Austritt des Trinkwasser-Erwärmers in einer Großanlage muss danach eine Temperatur von 60 Grad Celsius dauerhaft eingehalten werden.
Auch für kleine Anlagen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern üblich sind, rät das Gesundheitsamt dringend, das gesamte Leitungssystem vorherrschend mit einer Temperatur um 60 Grad Celsius zu befahren und zu vermeiden, die Temperatur unter 55 Grad Celsius abzusenken. Nur so kann einer Infektion mit einem unter Umständen schweren Krankheitsverlauf ausreichend vorgebeugt werden. Und das Gesundheitsamt kann sich dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, nur anschließen, wenn er sagt: „Trinkwassersicherheit hat vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Energiesparen höchste Priorität.“ (zitiert aus der Pressemitteilung des MLR vom 02.08.2022).