Eingriff in die Grundrechte der Bürger

bei Georg Kost

Leonbergs Oberbürgermeister Martin Georg Cohn. Foto Stadt Leonberg

LEONBERG, 15.04.2021 (pm) – Aufgrund der steigenden Infektionszahlen bereitet das Landratsamt Böblingen derzeit eine Allgemeinverfügung vor, um landkreisweite Ausgangsbeschränkungen festzulegen. Oberbürgermeister Martin Georg Cohn lehnt diesen Eingriff in die Grundrechte der Bürger ab. „Die Stadt Leonberg ist sich der prekären Situation der Entwicklung der Pandemie mit Blick auf das Infektionsgeschehen durchaus bewusst. Es muss alles getan werden, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen“, sagt Leonbergs Oberbürgermeister.
Die damit verbundenen Entscheidungen und Maßnahmen seien jedoch im Lichte eines rechtsstaatlichen Handelns zu beurteilen und müssten immer einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. „Deshalb müssen derartige Grundrechtseinschränkungen, wie die jetzt vom Landkreis Böblingen geforderten Ausgangsbeschränkungen, hinreichend begründet werden.  Derzeit ist das ausmeiner Sicht nicht ersichtlich“, so Cohn.

Aktuell wird parallel auf Bundesebene die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorbereitet. Diese umfasst offensichtlich auch Regelungen zur Einschränkung des Ausgangs. Mit dieser Regelung ist zeitnah zu rechnen. „Wir sollten abwarten, bis der Bund die geplanten, einheitlichen Regeln beschlossen hat. Danach können wir uns im Landkreis zusammensetzen und uns über mögliche weitere Maßnahmen austauschen“, sagt Cohn.

Darüber hinaus müsse der Landkreis Böblingen nachweisen, dass es sich, wie in einem Rundschreiben des Landkreises an die Bürgermeister behauptet, in der Region tatsächlich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt. „Bei maßgeblichen Einschränkungen des Persönlichkeitsrechts in Form einer Ausgangssperre muss vor Erlass einer Verfügung nachweislich geprüft werden, dass die Grenze der Infektionswerte nicht allein durch „Hotspots“ (z.B. Pflegeheime, Kindergärten, Schulen etc.) überschritten wurde. Das dieser Nachweis seitens des Landkreises geführt wird, ist nicht erkennbar. Die täglichen Lageberichte geben hierzu keine Auskunft. Der Erlass des Sozialministeriums vom 31.März 2021 weist ebenfalls darauf hin und ist zu beachten“, sagt Leonbergs Oberbürgermeister Martin Georg Cohn.