PFORZHEIM/ENZKREIS/CALW, 28.07.2022 (pol) – Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro haben bislang unbekannte Täter am Mittwoch in Pforzheim erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten. Nach den bisherigen Feststellungen erhielt eine Frau aus Calw am Mittwoch gegen 12 Uhr einen Anruf, zunächst von einer angeblichen Polizeibeamtin und danach von einem vermeintlichen Richter. Der Frau wurde mitgeteilt, eine nahe Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe für die Verwandte, sei durch die Frau eine Kaution zu bezahlen.
Nach mehreren über Stunden mit der Frau geführten Telefonaten übergab diese gegen 15:30 Uhr vor einem Gebäude in der Goldschmiedeschulstraße in Pforzheim Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro an eine bislang unbekannte junge Frau, die sich in der Folge zu Fuß in Richtung Herz-Jesu-Kirche entfernte.
Die Täterin wird beschrieben als zirka 25 Jahre alte Frau mit südländischem Aussehen. Sie habe schulterlanges dunkelbraunes, leicht gewelltes Haar getragen und sei mit einem beigen Leinenkleid und weißen Sandalen bekleidet gewesen.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, welche die Übergabe des Geldes möglicherweise beobachtet haben, oder Hinweisgeber sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.
Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:
Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, vermitteln eine trügerische Sicherheit.
In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise “gegen Kaution auf freien Fuß” nicht! Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.