Die “fünfte Jahreszeit” in diesem Jahr anders

bei Georg Kost

https://www.gib-acht-im-verkehr.de/

PFORZHEIM, CALW, ENZKREIS, 04.02.2021 (ots) – Normalerweise ist sie für die meisten mit dem Besuch verschiedener Veranstaltungen und Faschingsumzügen verbunden. Da diese Form des Feierns im Jahr 2021 nahezu komplett entfällt, weichen viele auf ein digitales Feiern aus, um trotz der bestehenden Kontaktbeschränkungen die fünfte Jahreszeit mit anderen Faschingsbegeisterten ausgelassen zu feiern. Für manch einen bedeutet dies aber auch, es mit einigen Regeln und Vorschriften vielleicht nicht ganz so ernst zu nehmen.
Natürlich ist Ihre Polizei auch dieses Jahr daran interessiert, dass alle ihren Spaß an der fünften Jahreszeit haben – jedoch ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen.

DAHER GILT:
– Kontaktbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz  vom 25.01.2021
Der eigene Haushalt darf sich mit nur einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen und die Ausgangssperre zwischen 20 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen gilt weiterhin.

– Jugendschutz
Auch für Kinder und Jugendliche sind die digitalen Faschingsveranstaltungen reizvoll. Die grundlegenden Bestimmungen des Jugendschutzes müssen dennoch eingehalten werden.
– Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und ihnen der Verzehr gestattet werden.
– Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen      gestattet werden.

– Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr
Ohne Spaßbremse sein zu wollen, fordert die Polizei alle Närrinnen und Narren auf, mit Alkohol grundsätzlich gewissenhaft umzugehen. Dazu gehört auch, dass man jederzeit “Herr seiner Sinne” ist.
Nach wie vor setzen sich viele Narren in alkoholisiertem Zustand hinters Steuer eines Fahrzeuges. Die Gefährdung ihrer selbst, ihrer Mitfahrer sowie anderer Verkehrssteilnehmer wird schlicht weg nicht bedacht oder gar in Kauf genommen.

Deshalb:
   – Wer fährt, trinkt nicht! Wer trinkt, fährt nicht!
– Wer Alkohol trinkt, kümmert sich schon vorher darum, wie er nachher sicher nach Hause kommt, fährt mit öffentlichen      Verkehrsmitteln oder dem Taxi.
– Halten Sie offensichtlich Betrunkene von der Fahrt mit einem Fahrzeug ab und steigen Sie auf keinen Fall zu einem    Angetrunkenen ins Fahrzeug.