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STUTTGART, 12.01.2022 (pm) – Kritik an der neuesten Änderung der Corona-Verordnung des Landes übt der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben. Dem wird die Landesregierung mit ihrer erneuten Regeländerung nicht gerecht“, erklärt der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt.
Konkret kritisiert der Verband, dass die Corona-Alarmstufe II und die damit verbundenen erheblichen Einschränkungen das Gastgewerbes (2G-Plus-Regel) trotz deutlich gesunkener Intensivbetten-Auslastung und der Unterschreitung des bislang geltenden Schwellenwerts in Kraft bleiben, ohne dass dargelegt wird, welche Maßstäbe künftig für Corona-Maßnahmen im Land, also auch für mögliche Lockerungen, gelten sollen. „Die Landesregierung setzt das Warnstufen-System, das sie vor wenigen Wochen selbst eingeführt hat, jetzt kurzerhand außer Kraft, um an harten Maßnahmen festhalten zu können. Auf viele Betroffene muss das wie Willkür wirken. Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht“, kritisiert Engelhardt, der für die von den Corona-Auflagen schwer belasteten Betriebe und Beschäftigten der Branche glaubwürdige Perspektiven einfordert.
Der Verband schließt nicht aus, dass Betriebsinhaber im Land mit juristischen Mitteln gegen die Aufrechterhaltung der Alarmstufe II-Einschränkungen vorgehen werden. „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss bei allen Anti-Corona-Maßnahmen gewahrt bleiben“, so Fritz Engelhardt. „Ob dies aktuell noch der Fall ist, werden möglicherweise bald wieder einmal Gerichte zu beurteilen haben.“
Die Sorge der Landesregierung vor einer großen Omikron-Welle könne man zwar nachvollziehen, betont der DEHOGA-Landesvorsitzende. Das Festhalten an Alarmstufe-II-Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen müssen aber an objektiv nachvollziehbare, gut begründete Kriterien geknüpft sein. Sonst gefährdet man die Akzeptanz der Maßnahmen insgesamt“. Es reiche nicht aus, die Gastronomie pauschal als „Problembereich“ zu deklarieren, zumal das Gastgewerbe bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung getreten sei.
Nachbar-Bundesland Bayern zeige beispielhaft, dass auch differenziertere Lösungen verantwortungsvoll möglich seien. Dort bleibt die Gastronomie bis auf Weiteres unter 2G-Bedingungen geöffnet – vollständig Geimpfte müssen also keinen zusätzlichen Negativ-Test vorlegen.