Bürgermeisterwahl in Weil der Stadt

bei Georg Kost

Rathaus Weil der Stadt. Foto infopress24.de

WEIL DER STADT, 05.08.2020 (pm)  – Am Sonntag, 16. August wählt Weil der Stadt eine neuen Bürgermeister/in   im zweiten und somit letzten Wahlgang. Keiner der Bewerber/innen hatte im ersten Wahlgang, am 02. August mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können. Somit kommt es zur Neuwahl – bei der die einfache Mehrheit ausreicht. Grewählt ist auf wen die meisten Stimmen fallen, es entscheidet also die höchste Stimmenzahl.
Gemäß Paragraf 10 des Kommunalwahlgesetztes beginnt die Einreichungsfrist für neue Bewerbungen zur Neuwahl am ersten Werktag nach der ersten Wahl; ihr Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat den frühestmöglichen Zeitpunkt festgesetzt, dies ist Mittwoch, der 5. August um 18:00 Uhr. Innerhalb dieser Einreichungsfrist können auch die zu der ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen von den Kandidaten zurückgenommen werden. Sofort im Anschluss um 19:00 Uhr wird der Gemeindewahlausschuss tagen und festlegen, wer bei der Neuwahl auf dem Stimmzettel stehen wird.
Anschließend werden die Stimmzettel sofort zum Druck freigegeben, sodass die ersten Briefwahlunterlagen bereits im Laufe des Freitags versendet werden können.

Briefwahlunterlagen werden erneut von Amtswegen jedem Wahlberechtigten zugesandt:
Wie bereits beim ersten Wahlgang erhalten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Umschläge, Stimmzettel, Merkblatt) wieder von Amts wegen bis Sonntagabend, 09. August zugestellt. Die Unterlagen können dann bequem zu Hause ausgefüllt werden. Um das Infektionsrisiko durch die Anwesenheit von vielen Personen im Wahllokal und im Umfeld des Wahllokals zu minimieren, empfiehlt die Stadtverwaltung allen Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme zur Bürgermeisterwahl im Wege der Briefwahl abzugeben. Selbstverständlich kann die Stimmabgabe aber auch beim zweiten Wahlgang im Urnenwahllokal von 8 bis 18 Uhr erfolgen.

Besonderheiten für Urlaubs-/Auslandsaufenthalten:
Sollten sich Wähler*innen bereits vor der Zustellung der Briefwahlunterlagen ortsabwesend im Urlaub oder im Ausland aufhalten, können die Wähler*innen ab sofort beantragen, dass die Briefwahlunterlagen an die Urlaubs-/Aufenthaltsanschrift schnellst möglichst versendet werden. Dieser Antrag ist per E-Mail (wahl2020@weil-der-stadt.de) oder sowohl schriftlich als auch persönlich vor Ort beim Bürgeramt in Weil der Stadt, Kapuzinerberg 14 möglich.
Hierfür werden folgende Angaben benötigt:
Personalausweisnummer sowie Ausstellungsdatum oder beidseitige Fotokopie des Personalausweises als Anhang, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie die Urlaubs-/Aufenthaltsanschrift. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.

Für alle Wähler*innen gilt: Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Sonntag, 16. August um 18 Uhr in den Rathaus-Briefkästen der Kernstadt sowie der Teilorte eingehen. Alle danach eingegangenen Wahlbriefe können nicht mehr gewertet werden.