Baum- und Heckenschnitt noch bis Ende Februar möglich

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

AUS DER REGION, 09.02.2023 (pm) – Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen die Lebensräume von Vögeln während der Brut- und Aufzuchtzeit, aber auch die von anderen Kleinlebewesen geschützt werden.

Forstwirtschaftliche Arbeiten sowie schonendende zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses von Pflanzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen unterliegen dagegen keiner kalendarischen Beschränkung, so ist z.B. auch der pflegende Obstbaumschnitt ganzjährig zulässig.

Gerade die Streuobstwiesen der Region sind Lebensraum für viele Vogel- und Insektenarten. Pflegemangel und Überalterung der Bestände bedrohen diese Vielfalt. Damit auch weiterhin die Farbenpracht blühender Obstbäume die Landschaft prägen kann, ist immer wieder eine Verjüngungspflege notwendig. Bei Neupflanzungen ist ein jährlicher Erziehungsschnitt erforderlich. Wenn Bäume ausschlagen und Vögel ihre Nester bauen, sollte aber auch auf den Obstwiesen Ruhe eintreten.