PFORZHEIM, 20.12.2019 (ots) – Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat wegen des Gewaltverbrechens zum Nachteil eines Schmuckhändlers aus Pforzheim-Hohenwart gegen den 36-jährigen dringend Tatverdächtigen Anklagen zum Landgericht Karlsruhe – Schwurgericht – unter anderem wegen Mordes sowie Raubes mit Todesfolge erhoben. Dem Tatverdächtigen wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, sein Opfer am 21.Juni 2019 im Rahmen eines Treffens mittels einer in das Essen gemischten Substanz betäubt und sodann mittels stumpfer Gewalt gegen den Hals getötet zu haben. Im Anschluss hieran soll der Tatverdächtige seinem Opfer tatplangemäß Schmuck im Wert von circa 65.000 Euro entwendet haben, ehe er den Leichnam in den deutsch-französischen Grenzbereich verbracht, dort abgelegt und in Brand gesetzt haben soll. Weiterhin wird dem Tatverdächtigen vorgeworfen, kinderpornographische Videos und Bilddateien besessen zu haben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden.
Der Tatverdächtige hat bislang lediglich das Geschäftstreffen am Tattag bestätigt. Im Übrigen hat er keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Er befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft