19-Jähriger liefert sich Autorennen mit der Polizei

bei Georg Kost

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RUTESHEIM, 16.03.2020 (ots) – Am frühen Sonntagmorgen lieferte sich ein 19-jähriger VW-Lenker ein Rennen mit der Polizei, um so einer Verkehrskontrolle zu entkommen.
Eine Streifenwagenbesatzung befand sich in der Flachter Straße in Rutesheim, als ihnen gegen 04.15 Uhr ein VW entgegenfuhr.

Als der VW-Lenker den Streifenwagen erkannte, drehte er herum und setzte seine Fahrt auf der Kreisstraße 1017 in Richtung Weissach-Flacht fort. Trotz eingeschaltetem Blaulicht und Anhaltezeichen reagierte der VW-Fahrer nicht auf die Beamten, sondern bog im weiteren Verlauf von der K 1017 nach links auf einen Feldweg ab. Von dort aus fuhr er wieder zurück in Richtung Rutesheim. Im Rutesheimer Stadtgebiet beschleunigte der junge Fahrer teilweise auf über 100 km/h und überfuhr zwei rot zeigende Ampeln. In der Gebersheimer Straße flog plötzlich ein Rucksack aus dem Beifahrerfenster des PKW. Aufgrund der gefährlichen Fahrweise konnte die Streifenwagenbesatzung die Verfolgung nicht aufrechterhalten und verlor den PKW schließlich aus den Augen. Anhand des Kennzeichens konnte jedoch die Halteranschrift ermittelt werden. Im Rucksack, den die Polizisten einsammelten, fanden sie Marihuana sowie Konsum- und Verpackungsmaterial. Der 19-Jährige konnte schließlich an der Halteranschrift angetroffen werden. Im Zuge der sich anschließenden Ermittlungen gab er zu, den VW gelenkt zu haben.
Mutmaßlich stand er hierbei unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der junge Mann musste sich deshalb einer Blutentnahme unterziehen. Sein Zimmer im elterlichen Wohnhaus wurde durchsucht. Hierbei entdeckten die Polizisten weiteres Marihuana. Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt. Der 19-Jährige wurde zum Polizeirevier Leonberg gebracht, wo die notwendigen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt wurden. Sein Führerschein musste beschlagnahmt werden. Der junge Fahrer wird sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.